Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) RSO–Marketing erstellt das Web-Design oder andere Leistungen individuell auf der Grundlage der in der Bestellung genannten Bestellerwünschen, sofern diese realisierbar sind. RSO–Marketing übernimmt entsprechende Pflegeleistungen, welche im Pflegeleistungsvertrag einzeln aufgeführt werden.
(2) Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot.
(3) Die von RSO-Marketing erstellten Programme, Logos, Designs u.a. unterliegen dem Urheberschutz.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang richtet sich nach der im Angebot getroffenen Vereinbarung. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die von der RSO-Marketing erbrachten Leistungen erfolgen bis zur vollständigen Zahlung unter Eigentumsvorbehalt.
(2) Leistungen, die von der RSO–Marketing nicht selbstständig erbracht werden, können an Dritte übertragen und von diesen ausgeführt werden.
(3) Pflegeleistungen, insbesondere Lieferung von Updates oder Störungsbeseitigungen werden grundsätzlich mittels Datenfernübertragung durchgeführt. Der Besteller schafft die hierfür bei ihm erforderlichen technischen Voraussetzungen auf eigene Kosten. Störungen, welche der RSO–Marketing vom Kunden gemeldet werden, werden in angemessener Zeit beseitigt. Dabei werden nur solche Störungen beseitigt, welche von der RSO–Marketing vertreten werden. Andere nur gegen entsprechende vorher vereinbarte Vergütung.
(4) Der Besteller verpflichtet sich bei Beauftragung der RSO–Marketing einen Systembeauftragten oder Vertreter für Rückfragen etc. zu benennen. Für die vom Besteller zur Verfügung gestellten Inhalte von Internetseiten, übernimmt die RSO-Marketing keine Haftung. Eine diesbezügliche Prüfungspflicht seitens der RSO-Marketing besteht nicht. Sollten Inhalte gegen gesetzliche Verbote verstoßen, kann die RSO-Marketing seine Dienstleistung verweigern.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu leisten. Skonto wird nur bei schriftlicher Vereinbarung gewährt. Bei einem Auftragswert von mehr als 500,00 €, kann die RSO–Marketing eine Vorauszahlung von 50 % des Gesamtpreises verlangen.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer richtet sich nach dem zurzeit gültigen Mehrwertsteuersatz und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Preiserhöhungen Dritter, welche Leistungen für den Besteller im Auftrag der RSO–Marketing erbringen, können an den Kunden weiter gegeben werden.
(4) Bei Zahlungsverzug des Bestellers kann die RSO-Marketing Ihre weitere Dienstleistung einstellen und bereits erbrachte Dienstleistungen einstellen bzw. sperren.
§ 4 Urheberrechte
Die der RSO–Marketing zustehenden Urheberrechte können von diesen nach schriftlicher Vereinbarung an den Kunden abgetreten werden, soweit dies erforderlich ist. Weitergehende Rechte sind ausgeschlossen.
§ 5 Sach- und Rechtsmängel
(1) Soweit ein von der RSO–Marketing zu vertretender Mangel vorliegt, ist die RSO–Marketing nach deren Wahl zur Beseitigung oder Neuherstellung berechtigt. Insoweit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Die RSO–Marketing haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit der RSO–Marketing keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(4) Bei Datenverlusten haftet die RSO–Marketing nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Für Datentransfers durch den Kunden wird keine Haftung übernommen.
§ 6 Verjährung
Ansprüche des Bestellers verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften. Wegen Rechts- oder Sachmängel verjähren diese ab Lieferung eines jeden Programmstandes innerhalb eines Jahres.
§ 7 Datenschutz
(1) Die RSO–Marketing verpflichtet sich alle Vorgänge des Betriebes oder Informationen, die bei der Vertragsdurchführung bekannt werden, nicht an unbeteiligte Dritte weiterzugeben. Die gleiche Verpflichtung trifft den Kunden. Dies betrifft nicht Informationen, welche allgemein bekannt oder zugänglich sind.
(2) Die RSO–Marketing unterrichtet hiermit dem Besteller, dass die erforderlichen Daten zur Vertragsdurchführung auf Grundlage der Datenschutzvorschriften erhebt, speichert, verarbeitet und, soweit notwendig, an Dritte übermittelt.
§ 8 Kündigung/ Vertragsdauer
(1) Werden Verträge mit unbestimmter Dauer abgeschlossen, können diese von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich per Brief oder Fax oder E-Mail erfolgen.
(2) Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt zugunsten der RSO–Marketing insbesondere dann vor, wenn der Besteller sich mit der Zahlung von mehr als zwei monatlichen Zahlungen im Verzug befindet oder die Nutzungsbedingungen nicht einhält.
§ 9 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Duisburg.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der RSO-Marketing Erfüllungsort.

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